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Statuten

Name/Rechtsform

Unter dem Namen 'Weltladenverein' besteht ein gemeinnütziger Verein mit Sitz in Frauenfeld. Soweit keine anderen Regelungen getroffen werden, gelten die Bestimmungen von Art. 60 ff ZGB

Zweck

Der Verein fördert

  • Fairen Handel mit möglichst ökologischer Produktion aus der ganzen Welt.

  • Informationen über entwicklungspolitische Zusammenhänge.

  • Zusammenarbeit mit anderen Organisationen mit ähnlichen Zielsetzungen.

Mitgliedschaft

1. Eintritt

  • Mitglieder werden können natürliche und juristische Personen durch eine Beitrittserklärung.

  • Die Mitgliederbeiträge werden von der Versammlung festgesetzt. Zur Zeit liegt der Jahresbeitrag bei 50 Franken. 

     Konto Welt-Laden Verein Frauenfeld: CH14 0900 0000 8500 6308 0

  • Amtierende Vorstandsmitglieder und Ladenmitarbeiter bezahlen keine Vereinsbeiträge. 

2. Erlöschen der Mitgliedschaft

  • Der Vereinsaustritt ist jederzeit auf Ende eines Kalenderjahrs möglich. Bereits bezahlte Mitgliederbeiträge werden nicht zurückerstattet.

  • Der Austritt ist schriftlich an den Vorstand einzureichen.

  • Bei wiederholtem Nichtbezahlen des Mitgliederbeitrags erlöscht die Mitgliedschaft.

Organisation

Die Organe des Vereins sind

  • Die Mitgliederversammlung

  • Der Vorstand

  • Die Kontrollstelle

Die Mitgliederversammlung

  • Oberstes Organ ist die Mitgliederversammlung.

  • Jedes Mitglied hat eine Stimme. Eine Vertretung ist ausgeschlossen.

  • Die Generalversammlung findet im zweiten Quartal des Kalenderjahres statt. Sie muss unter Mitteilung der Traktanden mindestens drei Wochen vorher einberufen werden. Anträge sind dem Vorstand schriftlich, mindestens 15 Tage vor der Generalversammlung einzureichen.

  • eine ausserordentliche Generalversammlung kann auf Antrag der Kontrollstelle, des Vorstandes oder 1/5 der Mitglieder einberufen werden.

Aufgaben

  • Wahl des Präsidiums

  • Wahl des Vorstandes und der Kontrollstelle

  • Abnahme des Jahresberichtes und der Jahresrechnung

  • Genehmigung der Organisation und Betriebsstruktur

  • Behandlung der Rekurse von Mitgliedern

  • Abänderung oder Ergänzung der Statuten, mit einer 2/3 Mehrheit der Anwesenden

  • Auflösung des Vereins mit einer 2/3 Mehrheit der Anwesenden

  • Festlegung der Höhe der Mitgliederbeiträge

  • Der Vorstand

  • Der Verein wird durch einen Vorstand geführt.

  • Die Vorstandsarbeit erfolgt ehrenamtlich

Haftung

  • Für die Verbindlichkeiten des Vereins haftet ausschliesslich das Vereinsvermögen.

Auflösung 

  • Im Falle einer Auflösung geht das Vereinsvermögen an eine steuerbefreite Organisation mit ähnlichen Zielsetzungen. Die Verteilung des Vermögens an die Mitglieder ist ausgeschlossen.

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